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   BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96   

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BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96 (https://dejure.org/1997,3996)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1997 - 1Z BR 213/96 (https://dejure.org/1997,3996)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 1Z BR 213/96 (https://dejure.org/1997,3996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schubförmig auftretende Erkrankung der Mutter kann eine Entziehung der Personensorge rechtfertigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666, § 1696

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 573
  • FamRZ 1997, 956
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96
    Insoweit ist dem Gericht ein Auswahlermessen eingeräumt (BayObLG FamRZ 1993, 229 /231).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96
    Es ist anerkannt, daß in der psychischen Erkrankung eines Elternteils ein unverschuldetes Versagen im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegen kann (vgl. BayObLGZ 1990, 61/70, BayObLG. FamRZ 1995, 502/503; MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1666 Rn. 40).
  • BayObLG, 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81

    Sorgerecht; Änderung; Kindeswohl; Amtsermittlung; Feststellungslast; Anordnung;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96
    ergibt, daß die Gefährdungsvoraussetzungen des § 1666 Abs. Satz 1 BGB nicht mehr vorliegen (BayObLG DAVorm 1982, 611/613).
  • BayObLG, 01.04.1971 - BReg. 1 Z 47/70
    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96
    Dies ist auch im Rahmen der Entscheidung gemäß § 1696 Abs. 1 BGB zu beachten (vgl. § 1696 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLGZ 1971, 114/123).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug für Teilbereiche der elterlichen Sorge wegen

    Insbesondere die erzieherische Nichteignung der Eltern bzw. des (personen)sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1090; OLG Karlsruhe JAmt 2001, 192; BayObLG FamRZ 1997, 956; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 308) kann aber staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB rechtfertigen bzw. notwendig machen.
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2000 - 2 UF 174/99

    Sorgerecht - unverschuldetes Versagen der Eltern - psychische Erkrankung

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß in der psychischen Erkrankung eines Elternteils ein solches unverschuldetes Versagen i. S. d. § 1666 BGB liegen kann (vgl. BayObLG, FamRZ 1997, 956 f m. w. N.).
  • BayObLG, 23.04.1999 - 1Z BR 5/99

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Befugnis zur Regelung der

    Eine Änderungsentscheidung ist insbesondere geboten, wenn seit der früheren Entscheidung entweder eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist oder doch Umstände zutage getreten sind, die zu einer anderen Beurteilung des der früheren Regelung zugrunde gelegten Sachverhalts nötigen, und sich hierbei ergibt, daß die Gefährdungsvoraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB nicht mehr vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 956 ).
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